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Ab dem 19.8.2020 findet das Training in den Hallen wieder statt - natürlich unter den Corona-Auflagen.
Mittwoch 19.8. 18:30 Uhr: Greven
Donnerstag 27.8. 16:00 und 18:00 Uhr: Münster
Freitag 4.9. 18:00 Uhr: Appelhülsen und 20:00 Uhr: Münster
Ausübung von nicht-kontaktfreiem Sport
Nach Maßgabe der neuen Verordnung dürfen ab 15. Juli im Freien und in
geschlossenen Räumen bis zu 30 Personen (auch wenn sie nicht in
häuslicher Gemeinschaft leben) zum Sport zusammenkommen und den
Sport ohne Mindestabstand ausüben.
Bitte beachten Sie: In beiden Fällen ist eine Rückverfolgbarkeit nach §2a
der Coronaschutzverordnung sicherzustellen.
In geschlossenen Räumen ist zudem für eine gute Durchlüftung zu
sorgen.
Maskenpflicht in allen Räumen außerhalb der Sportfläche (sanitäre
Anlagen, Flure, etc.)
Händehygiene beim Betreten und Verlassen der Sporthalle
Reinigung/ Desinfektion der genutzten Sportgeräte.
Die Nutzung von Duschen und Umkleiden bleibt für Münster
unverändert: eine Nutzung in den Sporthallen bei bestätigten
Sonderbelegungen ist bis zum Ende der Sommerferien untersagt.
Ab 12.8. (nicht früher!) dürfen Duschen und Umkleiden dort wieder genutzt
werden. Bitte weisen Sie Ihre Sportler/-innen darauf hin, dass immer ein
Abstand von mind. 1,5 Metern zu allen anderen Nutzer/-innen gehalten
werden muss.
WER KRANK IST KOMMT NICHT!!!